Schülerbeförderung

Schülerinnen und Schüler der Viktor-Frankl-Schule sind für den Schulweg in der Regel auf eine Beförderung angewiesen. Sie umfasst die Fahrten zur Schule und zurück nach Hause oder gegebenenfalls in den Hort. 

Die Beförderung ist für die Eltern unentgeltlich. Die Kosten trägt der für den Wohnort der Schülerin/des Schülers zuständige Schulträger (die Stadt Frankfurt am Main bzw. die umliegenden Landkreise).

Für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Frankfurt am Main müssen Eltern die Beförderung beim Stadtschulamt beantragen (Grundantrag Schülerbeförderung). Für Schülerinnen und Schüler, die nach der Schule einen Hort besuchen, muss zusätzlich ein so genannter Hortantrag gestellt werden, damit die Beförderung dorthin stattfinden kann. Die Formulare sind in der Schule erhältlich.

Ohne Antrag und Genehmigung kann keine Beförderung erfolgen. 
(Das Antragsformular steht auf der Webseite des Stadtschulamtes zum Download zur Verfügung.)

Die Beförderung erfolgt in der Regel mit Kleinbussen, die auch für den Transport von Rollstühlen geeignet sind.

Grundsätzlich fahren immer mehrere Schülerinnen und Schüler gemeinsam in einem Bus. Eine Einzelbeförderung ist lediglich in begründeten Ausnahmefällen möglich (ärztlich/schulärztlich bescheinigte medizinische Gründe, Teil- bzw. Kurzzeitbeschulung). Ein genereller Anspruch besteht nicht. 

Link zum Antrag:
https://frankfurt.de/themen/arbeit-bildung-und-wissenschaft/bildung/schulen-in-frankfurt-am-main/schulweg-und-schuelerbefoerderung/schuelerbefoerderung-und-fahrtkostenerstattung 

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